Gerne können Sie für Ihre Scheidung auch das Angebot der Online-Scheidung nutzen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei dieser Möglichkeit mit persönlicher Beratung zur Seite.
Die Online-Scheidung eignet sich besonders für einvernehmliche Scheidungen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden (sog. Anwaltszwang). Dies gilt auch bei einvernehmlichen Scheidungen.
Zur Erstellung Ihres Scheidungsantrages bitte ich Sie, das Online-Scheidungsformular auszufüllen. Das Formular wird über eine gesicherte Internetverbindung übertragen. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Mit dem Absenden des Formulars entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Angaben werden von mir geprüft und ich werde mich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Die Kommunikation erfolgt schnell und bequem über Internet (z.B. Ms Teams, Skype, etc.), Telefon und E-Mail. Sie sparen wertvolle Zeit. Die Kosten werden so gering wie möglich gehalten.