Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13.11.2020
Kindesunterhalt steigt ab 2021
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erhöht den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Der jetzt erschienene Existenzminimumbericht belegt, dass das Existenzminimum für Kinder in den Jahren 2021 und 2022 deutlich gestiegen ist. Ich betrachte es daher als zwingend, den Mindestunterhalt bereits ab dem kommenden Jahr zu erhöhen. Die Erhöhung des Mindestunterhalts ist erforderlich, damit Behörden und Gerichte von der richtigen Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt ausgehen. Ich möchte sicherstellen, dass unseren Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden.“