Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23.04.2020
Das Oberlandesgericht Stuttgart und die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart werden ab dem 27. April 2020 wieder einen erweiterten Dienstbetrieb aufnehmen. Damit endet eine sechswöchige Phase, in der der Gerichtsbetrieb nur bei stark reduzierter Anwesenheit vor Ort aufrechterhalten wurde und – neben der Arbeit im Home-Office – im Gericht vornehmlich Unaufschiebbares erledigt worden ist. Nunmehr wird der Dienstbetrieb erweitert, so dass Verhandlungstermine auch wieder in nicht eilbedürftigen Verfahren stattfinden werden.
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz nahm diese Gelegenheit zum Anlass, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte des OLG-Bezirks für den großen Einsatz und die gelebte Kollegialität zu danken. Ihr Dank gilt auch der Rechtsanwaltschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern für deren Verständnis und umsichtiges Handeln in den vergangenen Wochen. Trotz des eingeschränkten Betriebs war jederzeit sichergestellt, dass bei allen Gerichten eilige, unaufschiebbare Entscheidungen getroffen werden konnten. „Die Kolleginnen und Kollegen waren sich“, so Präsidentin Horz, „in dieser außergewöhnlichen, schwierigen Situation ihrer besonderen Aufgabe und Verantwortung für den im Grundgesetz verankerten Justizgewährleistungsanspruch bewusst, und dieser wurde durch die Gerichte überall im Land uneingeschränkt erfüllt“.
Für die ab dem 27. April 2020 beginnende neue Phase bat Präsidentin Horz dringend darum, im täglichen Miteinander bei Gericht die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, um weiterhin zur Verlangsamung der Ausbreitung von Corona-Infektionen beizutragen. „Das Coronavirus wird uns in unserem Arbeitsalltag noch einige Zeit weiter begleiten. Eine Rückkehr in die noch vor ein paar Wochen vollkommen selbstverständlich gelebte Normalität wird es voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht geben. Wir müssen daher die von den Gerichten erwartete Gewährleistung eines funktionierenden Rechtsstaates in Einklang bringen mit dem Schutz der Gesundheit nicht nur unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch aller Rechtssuchenden und Verfahrensbeteiligten.“
Bereits seit Mitte März dürfen Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer an Corona infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland eingereist sind, das Oberlandesgericht und das Landgericht Stuttgart nicht betreten. Ausnahmen können nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte durch die Gerichtsvorstände oder – für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen – durch die/den jeweiligen Vorsitzenden erteilt werden. Für den erweiterten Dienstbetrieb sind darüber hinaus ergänzende Schutz- und Organisationsmaßnahmen ergriffen worden. So werden beispielsweise, um auch bei Gerichtsverhandlungen den gebotenen Abstand wahren zu können, Plexiglasabtrennungen beschafft, die in den Sitzungssälen flexibel einsetzbar sein werden. Auch Sitzplätze für an Gerichtsverhandlungen teilnehmende Besucher sind bis auf weiteres zur Gewährung der Sicherheitsabstände nur in reduzierter Zahl vorhanden.
Rechtssuchende und Verfahrensbeteiligte sollten sich – sofern sie nicht ohnehin individuelle Hinweise in ihren jeweiligen Verfahren erhalten – nach Möglichkeit vorab über besondere Sprechzeiten oder die Notwendigkeit einer vorherigen Anmeldung informieren und zunächst eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme anstelle von persönlicher Vorsprache in Erwägung ziehen.
Die Bibliothek und Kantine des Oberlandesgerichts Stuttgart bleiben allerdings ebenso wie die Ausstellung „NS-Justiz in Stuttgart“ im Gebäudes des Landgerichtes Stuttgart bis auf Weiteres für Besucher geschlossen.